Die Begleitung fragiler Gemeinschaften und die Auflösung von Klöstern

Statut des Trappistenordens

Dass Gemeinschaften an ihre Grenzen oder an ihr Ende kommen, ist keine neue, aber eine zunehmende Erfahrung. Der Trappistenorden hat diesem Thema ein eigenes Statut gewidmet. Entsprechend der zisterziensischen Tradition weist der Text dem pater immediatus, d.h. dem Abt oder der Äbtissin des jeweiligen Gründungsklosters eine zentrale Rolle zu. Doch die Ermutigung an eine betroffene Kommunität, der Wirklichkeit ins Auge zu sehen und sich helfen zu lassen, gilt über die Ordensgrenzen hinweg. Auch das Zusammenwirken verschiedener Instanzen samt der Einbeziehung außerklösterlicher Fachleute bietet Anregungen.

Aus Erbe und Auftrag 4/25, Seite 461-465

« zurück