Daniel Tibi OSB

Längere Rekursfrist im Entlassverfahren

Eine Entlassung aus dem Institut stellt für einen Religiosen einen schwerwiegenden Eingriff in seine Rechte dar. Umso besser sollte er vor möglichen Rechtsverletzungen geschützt sein. Um den Rechtsschutz von Religiosen im Entlassverfahren zu verbessern, hat Papst Franziskus mit dem Apostolischen Schreiben Expedit ut iura vom 2. April 2023 eine Änderung an c. 700 CIC vorgenommen, die zum 7. Mai 2023 in Kraft getreten ist.

Aus Erbe und Auftrag 3/23, Seite 344-345

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